Fremde YouTube Videos Einbetten verstößt laut EuGH-Urteil nicht gegen das Urheberrecht

Lange gab es keine rechtliche Gewissheit, ob man die Videos auf seiner eigenen Internetseite oder dem Blog einbinden darf oder nicht. Doch nun hat es beim Thema Urheberrecht und eingebettete YouTube Videos vom Europäischen Gerichtshof ein Urteil gegeben, dass etwas rechtliche Klarheit schaffen kann.

In dem EuGH-Urteil wurde entschieden, dass das Einbetten von fremden YouTube Videos kein Verstoß gegen das Urheberrecht ist. Mit diesem Urteil können sehr viele Seitenbetreiber und Webmaster etwas aufatmen und man hat ein kleines Stück Rechtssicherheit.

Täglich werden Millionen von Videos auf Internetseiten eingebettet, ohne dass jemand wirklich wusste, ob dies gegen das Urheberrecht verstößt oder nicht. Lange Zeit bewegte man sich in einer rechtlichen Grauzone und musste mit möglichen Abmahnungen rechnen.

Eine Entscheidung für alle Videoplattformen

Die meisten Videoplattformen wie auch YouTube werden sich über dieses Urteil sehr freuen. Denn durch das Verteilen von Videos mittels “Framing” erhalten die Plattformen täglich Millionen von Zugriffen.

Laut dem Europäischen Gerichtshof ist das Einbetten der Videos mit Framing keine Urheberrechtsverletzung, wenn dadurch kein neues Publikum erreicht wird. Die meisten Videos werden für die Internetnutzer erstellt und veröffentlicht.

Wenn man also auf der eigenen Internetseite ein YouTube Video einbettet, werden dadurch keine neuen Zuschauer angesprochen.

Ich traue dem Braten noch nicht so ganz

Ich persönlich würde trotz des Urteils immer noch Vorsichtig beim Einbetten der Clips sein. Denn die rechtliche Lage kann sich ganz schnell verändern und man kann schnell eine Abmahnung bekommen.

Erst wenn ein deutsches Gericht dieses Urteil bestätigt, werde auch ich Videos von verschiedenen Plattformen unbedenklich veröffentlichen. Ich bin sehr gespannt, was die deutschen Gerichte zu dem Thema sagen.

Auf der Seite zdnet.de und spiegel.de findet Ihr noch weitere Informationen über das Urteil.

Zusätzlich solltet Ihr euch das Video “Framende Links keine Urheberrechtsverletzung” auf YouTube ansehen. Dort wird von einem Rechtsanwalt das Urteil erläutert.

Update 10.07.2015 – Laut BGB Urteil ist das Framing ein Urheberrechtsverstoß

Ich habe es doch gewusst. Laut einem BGH Urteil können die Videos eben doch gegen das Urheberrecht verstoßen und Schadenersatz nach sich ziehen.

Den ganzen Artikel findet Ihr auf der Webseite http://www.welt.de. Können sich die Gerichte jetzt langsam mal entscheiden oder nicht. Es nervt!

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Datum: 24. Oktober 2014 / Zuletzt aktualisiert: 10. Dezember 2023 von Chris Kellner